Folgendes hat sich vor kurzem zugetragen: ein Gitrreneffektgerät aus den Staaten schicken lassen. Ein Zöllner wirft einen Blick hinein und stellt fest, dass bei dem elektrischen Gerät keine CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Also das Zollamt benachrichtigt und der Empfänger durfte das Gerät wieder zurückschicken, weil es könnte ja einfach mal brennen ohne die CE Norm und dann wäre das Leben des Benutzers gefährdet…
Grundgütiger!!!